Garnison heißt die in einem Orte stehende Truppenbesatzung oder auch dieser Ort selbst, wobei das Friedensverhältnis vorherrschend gemeint ist. In der G. befinden sich die Truppen entweder in Kasernen (kaserniert) oder bei den Bürgern untergebracht (einquartiert). Was der Bürger dem Soldaten im Quartier zu verabreichen hat, wird durch ein Garnison-oder Servisreglement festgestellt. Für den Dienst ist es nachteilig, die Truppen in viele kleine G. zu verlegen; doch erwachsen den kleinen Städten, besonders den ackerbautreibenden, daraus viele Vorteile, weil dadurch Geld in Umlauf gesetzt wird und die Soldaten den Bürgern in manchen Handreichungen zu Hilfe kommen. Unter Garnisondienst wird derjenige Dienst verstanden, der sich auf die allgemeinen Verhältnisse der G. bezieht. Dahin gehören der Wacht⸗ und Patrouillendienst, die Ronden u. s. w. Die Garnisonwachen stellen die benötigten Schildwachen (Sicherheits-und Ehrenposten). Größere G. erhalten einen eigenen Kommandanten, große Festungen deren sogar zwei; Residenzen außer dem Kommandanten gewöhnlich auch einen Gouverneur. Der den Garnisondienst regulierende, dem Kommandanten beigegebene Offizier heißt Platzmajor, ohne daß er dabei den Rang eines Stabsoffiziers zu bekleiden braucht. Größere G. haben einen eigenen Garnisonauditeur, Garnisonprediger u. s. w.