Kompagnie (rz.), Gesellschaft, Genossenschaft, daher auch besonders soviel als Handelsgesellschaft. Im Militärwesen heißt K. eine Truppenabteilung von 100—250 Mann, die von einem Lentenants befehligt wird, dem zwei oder drei ieutenants und eine verhältnismäßige Anzahl Unteroffiziere, darunter ein Feldwebel und ein Fourier, zur Seite stehen. Die taktischen Formen erfordern für das Bataillon gleichstarke Unterabteilungen; die Einteilung in K. aber findet nicht allein in taktischer, sondern auch in wirtschaftlicher und disciplinarischer Hinsicht statt, sodaß dieselben nicht immer gleich stark sind. Vier bis sechs K. bilden durchschnittlich ein Bataillon; doch neigen sich jetzt die Armeen mehr und mehr der Vierteilung des Bataillons zu. In einigen Armeen sind bei der Kavallerie die Eskadrons in zwei K. geteilt, deren jede von einem Rittmeister befehligt wird; die Eskadron befehligt dann ein Stabsoffizier.