Kasse (vom ital. cassa) heißt eigentlich das Behältnis, in welchem Geld und Geldeswert aufbewahrt wird; dann diejenige Abteilung einer Behörde oder eines Geschäfts, wo Einnahme und Ausgabe des Geldes stattfindet, sowie das dazu benutzte Lokal. Endlich wird unter K. im kaufmännischen Verkehr auch Geld und Papiergeld und unter dem Ausdruck «per Kassey sofortige bare Zahlung verstanden.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 170Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei