Kielrecht, eine zu den Hafengeldern (s. d.) gehörende Abgabe, welche Schiffe zahlen müssen, wenn sie zum erstenmal in einem Hafen landen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 264Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei