Stapelrecht (Staffelrecht) hieß im Mittelalter die einer Stadt gewährte Befugnis, zu verlangen, daß fremde Kaufleute ihre durchgehenden Waren dort umladen ließen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 153Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei