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Recht & StaatBrockhaus 1882

Stapelrecht (Staffelrecht) hieß im Mittelalter die einer Stadt gewährte Befugnis, zu verlangen, daß fremde Kaufleute ihre durchgehenden Waren dort umladen ließen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 153Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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