Kommissariat bedeutet im Militärwesen ursprünglich einen sichern Ort im Rücken der Armee, wo die Mundvorräte aufbewahrt und von dort der Armee nachgeführt werden. Jetzt versteht man meist darunter die bei einer Armee angestellten Verpflegungsbeamten, denen die Herbeischaffung und Verteilung der Lebensmittel und der Fourage obliegt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 441Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei