FeedKommunion
ReligionBrockhaus 1882

Kommunion (communio) bezeichnet in der Kirchensprache zunächst die kirchliche Gemeinschaft, in welcher Gemeinden miteinander oder der einzelne mit der Gemeinde steht. Vermöge derselben hat der einzelne, sofern er Kleriker ist, das Recht, ein geistliches Amt zu führen und eine Pfründe zu genießen, sofern er aber Laie ist, den Genuß der kirchlichen Segnungen und Vorteile. Geistliche, die sich vergangen hatten, wurden in der alten Kirche oft zur sog. Laienkommunion, d. h. zum Stande gewöhnlicher Christen, degradiert. Die Fremdenkommunion bestand darin, daß man reisenden Klerikern, die sich nicht durch bischöfl. Empfehlungsbriefe legitimieren konnten, zwar die Teilnahme am Gottesdienste, aber keine geistlichen Funktionen gestattete. Das Ausschließen von der kirchlichen Gemeinschaft hieß Exkommunikation. (S. Kirchenbann und Kirchenbuße.) Am gewöhnlichsten bezeichnet man indessen mit Kommunion nach 1 Kor. 10, 16 die Feier des Abendmahls (s. d.) und unterscheidet öffentliche und Privat-oder Hauskommunion. Die Teilnehmer am Abendmahl nennt man daher Kommunikanten.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 442Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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