Kommorienten (lat.), von commorientes, d. h. die zusammen Sterbenden. Wenn mehrere Menschen zusammen bei derselben Gelegenheit (z. B. bei demselben Unglücksfall) um das Leben kommen, so kann es unter Umständen wichtig sein, die Priorität des Todes des einen vor dem andern festzustellen (etwa wegen Beerbung). Ist diese Feststellung unmöglich, so stellt das Recht die Vermutung (Präsumtion) auf, dieselben seien gleichzeitig gestorben; wenn aber Eltern und Kinder K. sind, so gelten unmündige Kinder als vor den Eltern, mündige als nach denselben gestorben.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 442Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei