Kontribution (lat.), d. h. gemeinschaftlicher Beitrag, besonders die Kriegssteuer. Man versteht aber darunter nicht nur die Abgabe, welche nach dem Kriegsrecht zur Herbeischaffung der Kriegskosten oder zur Entschädigung für dieselben den Bewohnern besetzter oder eroberter Länder auferlegt wird, sondern auch die in Kriegszeiten von der eigenen Regierung zur Bestreitung der vergrößerten Staatsbedürfnisse aufgelegte Steuer. (Vgl. Brandschatzung.) In einigen Staaten nennt man K. die ständige Grundsteuer, weil sie ursprünglich eine Kriegssteuer war.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 507Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei