Kontrollordnung bildet einen Teil der deutschen Wehrordnung und regelt die Beaufsichtigung der militärischen Pflichten der nicht zum aktiven Dienststande gehörenden Wehrpflichtigen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 507Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei