Wehrordnung ist eine systematische Zusammenstellung aller auf das Ersatz- und Kontrollwesen des deutschen Heeres bezüglichen Bestimmungen; sie ist unterm 28. Sept. 1875 seitens des Deutschen Kaisers genehmigt und unterm 31. Aug. 1880 mit Ergänzungen und Anderungen versehen. Sie enthält die Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz vom 9. Nov. 1867, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, zu den bezüglichen Abschnitten des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 und zu dem Gesetz vom 15. Febr. 1875, betreffend die militärische Kontrolle über die Personen des Beurlaubtenstandes. In dieselbe haben auch die einschlägigen Bestimmungen anderer Gesetze, welche auf die Wehrpflicht Bezug haben, z. B. des Gesetzes über den Landsturm vom 12. Febr. 1875, des Deutschen Reichs- und des Militär-Strafgesetzbuchs zum Teil wörtlich Aufnahme gefunden. Die W. ist in zwei Teile geschieden, in die Ersatordnung und in die Kontrollordnung; sie hat Geltung für das gesamte Deutsche Reich, mit Ausnahme Bayerns; für letzteres ist vom König von Bayern auf Grund des Vertrags vom 23. Nov. 1870 eine der deutschen W. durchaus entsprechende Verordnung unterm 21. Nov. 1875 erlassen worden. Eine militärische Ergänzung der Wehrordnung bildet die ebenfalls vom 28. Sept. 1875 datierende Heerordnung, die in die Rekrutierungsordnung und die Landwehrordnung zerfällt; ferner auch die vom 4. Dez. 1883 datierende Marineordnung.