Landvogteien hießen im ehemaligen Deutschen Reiche die dem Kaiser unmittelbar untergebenen Distrikte, welche nicht den Umfang und die Bedeutung von Grafschaften hatten. Es waren ihnen kaiserl. Statthalter oder Landvögte vorgesetzt. Viele dieser L. gelangten allmählich in erdlichen Besitz, und zu Anfang des 17. Jahrh. waren nur noch die L. zu Altdorf, welche in die obere und untere zerfiel, und die zu Hagenau, über 10 elsäss. Städte, vorhanden.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 792Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei