Landwirtschaftlicher Kredit ist sowohl der eigentliche Grund⸗ oder Bodenkredit (crédit foncier), als auch der zur Vervollständigung der landwirtschaftlichen Betriebsmittel genommene Kredit (crédit agricole). Der erstere erscheint in hypothekarischen Darlehnen auf lange Zeit und mit langen Kündigungsfristen, die zu dauernden Verbesserungen des Bodens oder zur Herstellung von dauernd nutzbringenden landwirtschaftlichen Gebäuden oder Betriebsanlagen verwendet werden. Als Darleiher treten teils Kapitalisten auf, welche Geld auf Hypotheken austhun, teils Kreditverbände (s. Landschaften) oder Hypothekenbanken (s Banken), welche die Vermittelung zwischen den Kreditnehmern und dem Privatkapital übernehmen. Was den landwirtschaftlichen Betriebskredit betrifft, so dient er zur Ergänzung des für Arbeitssch ve Anschaffung von künstlichem Dünger, des sich verhältnismäßig rasch umsetzenden oder abnutzenden lebenden und toten Inventars u. s. w. erforderlichen umlaufenden Kapitals. Wünschenswerter ist es natürlich für jeden Grundbesitzer,‚ wenn er einer solchen Kreditbeihilfe nicht bedarf, aber Mißernten und besondere Unglücksfälle, wie sie im landwirtschaftlichen Betriebe nicht selten sind, bringen oft auch solche Landwirte in Geldverlegenheit, deren Vermögenslage im übrigen eine günstige ist. Aber auch diese, und vollends die weniger gut gestellten, finden oft wegen der Entfernung von den Mittelpunkten des Geldverkehrs und der geringen Verbreitung von flüssigem Kapital auf dem Lande große Schwierigkeiten, sich Geld zu leidlichen Bedingungen zu verschaffen, und fallen dann nicht selten Wucherern in die Hände, die ihnen nicht nur exorbitante Opfer auferlegen, sondern zu häufig auch immer tiefer in Schulden hineinziehen und schließlich ganz zu Grunde richten. Es kommt noch hinzu, daß die Rückströmung des landwirtschaftlichen umlaufenden Kapitals eine weit langsamere ist als die des kaufmännischen, und daß daher meistens eine längere Kreditfrist erforderlich ist, als die im kaufmännischen Verkehr übliche. So werden Prolongationen der Darlehne und Wechsel notwendig, die meistens wieder mit Kosten verbunden sind. überhaupt wird die Benutzung des Wechsels durch unerfahrene Landleute leicht gefährlich, obgleich daraus nicht zu folgern ist, daß die Wechselfähigkeit derselben zu beschränken, sondern daß mehr Einsicht und Kenntnisse bei der Landbevölkerung zu verbreiten seien. Besonders aber ist dahin zu streben, daß durch zweckmäßige genossenschaftliche oder auch öffentliche Organisationen für die Befriedigung des Kreditbedürfnisses der letztern Art gesorgt und dadurch dem Wucher der Boden entzogen werde. Die Reiffeisenschen Darlehnskassen (s. d.) haben im westl. Deutschland in dieser Hinsicht günstig gewirkt, lassen sich aber nicht ohne weiteres überallhin verpflanzen. Die Schulze-Delitzschschen Vorschußvereine mit ihren kurzen Kreditfristen sind mehr auf das Bedürfnis des kleinen Gewerbtreibenden als der Landwirte berechnet. Für die größern Landwirte würde es von großem Nutzen sein, wenn ihnen auf billige und bequeme Art, etwa durch öffentliche Lagerhäuser, die Möglichkeit geboten würde, gegen Verpfändung von Getreidevorräten Lombarddarlehne zu erhalten. übrigens steht natürlich an sich nichts im Wege, daß zur Verstärkung des umlaufenden Kapitals eine Hypothek auf den Grundbesitz genommen werde, während umgekehrt eine Geldaufnahme auf Personal⸗ oder Wechselkredit zur Verbesserung oder Vermehrung des stehenden Kapitals im allgemeinen nicht thunlich ist. Die Entwickelung des landwirtschaftlichen Kredits steht im engen Zusammenhange mit der guten oder schlechten Einrichtung des Hypothekenwesens (s. d.). übrigens ist der größte Teil der den Grundbesitz belastenden Hypotheken nicht auf Grund des produktiven landwirtschaftlichen Kredits, sondern durch Abfindung von erbjberechtigten Geschwistern des Besitzers oder durch unvollständige Zahlung der Kaufpreise entstanden.