FeedKredit
Recht & StaatBrockhaus 1882

Kredit (lat. creditum, das Geglaubte, Anvertraute) bedeutet das Vertrauen, daß eine Person, welche vermögensrechtliche Verbindlichkeiten für die Zukunft eingeht, dieselben erfüllen können und wollen werde. Der K. kann durch ein besonderes Unterpfand gestützt werden (Realkredit, s. d.), oder er ist bedingt durch die persönliche Eigenschaft des Schuldners, seine wirtschaftlichen Aussichten oder seine notorisch günstigen Vermögensverhältnisse (Personalkredit). Das Unterpfand ist entweder ein unbeweg-i liches Vermögensobjekt, eine Hypothek, und in diesem Falle erscheint der K. als Hypothekar⸗ oder Grund⸗ oder Bodenkredit, wobei wirtschaftlich wie⸗(e der die Unterscheidung von landwirtschaftlichem und städtischem Bodenkredit von Bedeutung ist; oder der Schuldner stellt ein bewegliches Pfandobjekt, ein Faustpfand, wodurch der sog. Lombardkredit entsteht, der besonders für den Waren⸗ und Effektenverkehr von Bedeutung ist. Ein Teil des K., besonders des Hypothekarkredits, ist mittels barer Gelddarlehne entstanden, die dem Schuldner gewährt worden sind. In vielen andern Fällen aber hat die Forderung des Gläubigers eine andere Grundlage, und von besonderer Wichtigkeit ist hier der Handelskredit, der durch den Güterumsatz entsteht, indem die Waren nicht sofort bar bezahlt, sondern von dem Käufer zu einem bestimmten Preise auf längern oder kürzern K. übernommen werden. Wenn man vielfach von einer Kreditwirtschaft spricht, die gegenwärtig immer mehr an die Stelle der Geldwirtschaft trete, so hat dies wesentlich nur die Bedeutung, daß der Warenumsatz, wenigstens im Großverkehr, immer mehr durch zweckmäßig organisierten K. ohne direkte Mitwirkung des baren Geldes vermittelt wird. (S. Clearing⸗-House, Giroverkehr.) Das wichtigste Werkzeug dieses kommerziellen K. ist der Wechsel (s. d.). Neben dem Privatkredit hat in der neuern Zeit auch der öffentliche und besonders der Staatskredit eine großartige Ausdehnung gewonnen. (S. Anleihen, Staatsschulden.) Der Mißbrauch des K. liegt hauptsächlich darin, daß er häufig zu bloß konsumtiven Zwecken, zu unproduktiven Ausgaben, für welche das Einkommen des Schuldners nicht hinreicht, genommen wird. Auch die in Deutschland so verbreitete Borgwirtschaft im Kleinverkehr läuft größtenteils auf unwirtschaftlichen K. hinaus und wirkt auch nachteilig auf den Großverkehr zurück. Der Staatskredit ist ebenfalls häufig für unproduktive Zwecke angewandt worden, doch dient er in der neuern Zeit auch in großem Umfange zur Beschaffung von Mitteln, die zur Herstellung nachhaltig nutzbringender staatswirtschaftlicher Anlagen (wie Eisenbahnen, Kanäle u. s. w.) dienen sollen. Vgl. Nebenius, «über die Natur und die Ursachen des öffentlichen K.v (2. Aufl., Karlsr. 1829); Knies, (Geld und K.y (2 Bde., Berl. 1873—76).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 589Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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