Darlehnsvereine, ländliche, auch Raiffnach dem Begründer derselben, dem Bürgermeister Raiffeisen in Flammersfeld (später in Heddesdorf bei Neuwied), sind Kreditgenossenschaften, welche den kleinen Landwirten in ähnlicher Weise eine Stütze gewähren sollen, wie die Schulze-Delitzschschen Vorschußvereine den Interessen des kleinen Gewerbestandes dienen. Der Unterschied des Kreditbedürfnisses dieser beiden Klassen liegt darin, daß sich dasselbe bei den Landwirten häufig auf eine Vermehrung des stehenden Kapitals erstreckt 6in Gestalt von Bobaßimiebem Tall⸗ Geräten, Zugvieh u. s. w). und daß in jedem Falle die aDimchewerst längere Kreditfristen bedarf, während im Gewerbe der Kapitalumlauf so rasch von statten geht, daß hier in der Regel der kurze, drei Monate nur ausnahmsweise übersteigende Kredit der Schulze-Delitzschschen Genossenschaften ausreicht. Auch kommt in Betracht, daß die Organisation eines ländlichen Kreditvereins möglichst einfach sein muß und daß alle verwickelten Geschäfte und Rechnungen von demselben zu vermeiden sind. Seit dem J. 1862 fing der Bürgermeister Raiffeisen an, nach solchen Gesichtspunkten in mehrern Gemeinden der Gegend von Neuwied D. ins Leben zu rufen und dieselben haben, im wesentlichen unter Festhaltung des ursprünglichen Systems, in der preuß. Rheinprovinz, in Hessen, in neuester Zeit auch Baden und Württemberg trotz mancher Anfeindungen eine beachtenswerte Verbreitung gefunden. Die Kreditbasis dieser Vereine wird, wie bei den Schulze-Delitzschschen, durch anteile der Mitglieder waren ursprünglich gar nicht vorhanden, und wenn solche gegenwärtig mit Rücksicht auf die (weifelhaften) Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes von 1868 von vielen Vereinen gefordert werden, so sind sie doch möglichst niedrig andeles und die Höhe der Dividende i auf den für andere Kapitaleinlagen zu zahlenden Zinsfuß beschränkt. Der Gewinnüberschuß oder bei den Vereinen ohne Geschäftsanteile der ganze Reingewinn, soll in einen unteilbaren Reservefonds fallen. Die Vereine gewähren Kredit auf längere Fristen, bis zu zehn Jahren, nehmen dagegen ihrerseits meistens Gelder mit kürzern Kündigungsfristen auf. Es ist dies theoretisch ohne Zweifel ein Mißverhältnis, und wenn die Vereine sich auch bisher selbst in kritischen Zeiten wie 1866 und 1870 gut behauptet haben, so bleibt es doch immer möglich, daß sie einmal durch rasche unden⸗ Die ben Siher ernstlich gefährdet werden würden. Die beste Sicherung gegen eine solche Möglichkeit würden sie in der Anlehnung an ein größeres Bodenkreditinstitut finden, von dem sie langfristige oder sogar unkündbare Darlehne erhalten könnten. Daher ist auch schon mehrfach der Plan angeregt worden, daß die D. Hralg die Initiative zur Gründung einer solchen Centralanstalt ergreifen sollten. Vgl. Kraus, «Die Raiffeisenschen D. in der Rheinprovinzo (Bonn 1875—77); Löll, «Die bäuerlichen D. nach Raiffeiseno (Würzb. 1878); Raiffeisen, «Die Darlehnskassenvereine in Verbindung mit Konsumgenossenschaften u. s. w.»(Neuwied 1866; 3. Aufl., 1881). ö