Latinität das Jus Latii, eine Mittelstufe zwischen der Civität und der Peregrinität, die auch, nachdem die lat. Städte und Kolonien in Italien in das volle Bürgerrecht aufgenommen worden waren, und noch lange in der Kaiserzeit, für ganze Gemeinden, deren Magistrate allein oder deren Magistrate und Decurionen nach Bekleidung ihres Amts die Civität erhielten, und für einzelne fortbestand. Zu letztern gehörte, als des Commerciums fähig, eine als Latini Juniani von den Latini coloniarii unterschiedene Klasse von Freigelassenen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 832Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei