Lauban und das bisher zum Lande Böhmen gehörige Zittau den sog. Sechsstädtebund gegen die zahlreichen adeligen Straßenräuber, durch welchen die Korporation dieser sechs königl. Städte nach und nach zu einer dem Adel völlig ebenbürtigen Stellung gelangte. Land (d. h. Rittergutsbesitzer) und Städte » blieb seitdem die Bezeichnung für die beiden Stände des Landes. Während der langwierigen hussitischen Wirren im Königreich Böhmen hielt dasselbe zur kath. Partei und erkannte daher später (1467), ebenso wie die Niederlausitz, König Matthias von Ungarn als Landesherrn an. Erst durch die ungar. Kanzlei zu Ofen ward jetzt für das nördlichere, niedrigere, dieser beiden Länder die Benennung Niederlausitz, für das südlichere, höhere, die der Oberlausitz allgemein eingeführt. Seit 1490 wieder mit Böhmen vereinigt, nahm die Oberlausit im 16. Jahrh. schnell und fast durchgängig die Reformation an. Als im Schmalkaldischen Kriege König Ferdinand von Böhmen auch von der Ober lausitz ein Truppenkontingent gegen den geächteter Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen unter Androhung eines «Pönfallsv verlangte, stellten Adel und Städte, jeder Stand für sich, die begehrten Söldner auf die Frist von zwei Monaten. Diese Frist ging für die Städte eben vor der entscheidenden Schlacht bei Mühlberg (24. April 1547) zu Ende. Ihre Abgeordneten lohnten die Söldner ab und entließen sie. Der Adel aber beließ die seinigen auch ferner bei dem Heere. Deshalb wurden die Sechsstädte von dem siegreichen König nun des Hochverrats angeklagt und all ihrer Rechte, Privilegien und Landgüter verlustig erklärt, außerdem noch zu Zahlung einer hohen Strafsumme verurteilt. Erst allmählich gelang es ihnen, die frühern Privilegien und Freiheiten und wenigstens einen Teil ihrer Güter von dem königl. Fiskus durch immer neue Geldopfer zurückzuerwerben. Da beim Beginn des Dreißigjährigen Kriegs auch die Abgeordneten der Oberlausitz auf dem allgemeinen Landtage zu Prag Kurfürst Friedrich von der Pfalz zum König von Böhmen mitwählten, so unterwarf 1620 Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen im Auftrage König Ferdinands II. mit Waffengewalt die beiden L. und erhielt dieselben 1623 zunächst als Pfand, 1635 aber als Erblehn der Krone Böhmen für die aufgewendeten Kriegskosten nebst deren Zinsen. Die Niederlausitz hat ihren Namen von dem slaw. Stamme der Lu sici erhalten, welche von Bober und Oder im Osten bis gegen die Schwarze Elster im Westen hin wohnten, und ward 963 von Markgraf Gero unterworfen und dem Deutschen Reiche einverleibt. Anfangs ein Teil der sog. Ostmark, bildete dies Land später eine besondere Mark L., welche nach häufigem Herrscherwechsel 1136 an Konrad d. Gr. von Meißen gelangte und nun, bald mit Meißen vereinigt, bald wieder davon getrennt, im Besitze der Wettiner blieb, bis 1303 Diezmann, der Bruder Friedrichs des Freidigen von Meißen, sich genötigt sah, dies sein Land an die Markgrafen von Brandenburg zu veräußern. So standen jetzt die beiden L. auf kurze Zeit gemeinsam unter den brandenb. Askaniern. Als 1319 mit Waldemar d. Gr. dies Haus erlosch, übergab König Ludwig der Baier Brandenburg und die übrigen noch damit verbundenen Länder 1324 seinem eigenen Sohne Ludwig zu Lehn. Von den Wittelsbachern wurde die Niederlausitz mehrfach an benachbarte Fürsten (Meißen, Schweidnitz) versetzt und endlich 1373 völlig an Kaiser Karl IV. abgetreten. Seitdem dem böhm. Reiche inkorporiert, hatte sie, einzelne neue Verpfändungen abgerechnet, mit der Oberlausitz nicht nur gleiche Landesherren, sondern auch meist gleiche Schicksale. Durch den Traditionsrezeß vom 30. Mai 1635 und den Traditionsabschied vom 24. April 1636, durch welche die beiden L. völlig an Kursachsen abgetreten wurden, verpflichtete der Kaiser den Kurfürsten vor allem, die ath. Stifter sowie überhaupt den Katholizismus in beiden Ländern bei all seinen Rechten und Privitlegien und in seinem damaligen Bestande zu beflassen und zu erhalten, und behielt der Krone Böhmen in dieser Hinsicht ein Oberschutzrecht vor. In „ polit. Beziehung ward bestimmt, daß nach dem 0 eventuellen Aussterben des kursächs. Rannsstammes 3z(und des seitdem wirklich ausgestorbenen Manns⸗ „ stammes des damaligen Hauses Sachsen-Altene burg) es der Krone Böhmen freistehen solle, ob sie — die L. an den Mannsstamm der damals lebenden n.Tochter des Kurfürsten Johann Georg I. (das jetzige Haus Hessen-Darmstadt und das Haus Oldenburg in Rußland und Oldenburg) weiter forterben lassen oder einlösen wolle, daß aber nach Aussterben auch dieser Linien beide Länder ohne Entschädigung an die Krone Böhmen zurückfallen sollten. Als 1815 die gesamte Niederlausitz und die Hälfte der Oberlausitz von Sachsen an Preußen abgetreten werden mußte, verzichtete osterreich zu Gunsten Preußens auf alle Rechte, die ihm aus dem Traditionsrezeß von 1635 auf diese Länder zustanden. In Betreff des bei Sachsen gebliebenen Teils der Oberlausitz ist ein solcher Verzicht nicht erfolgt. Die Niederlausitz (6841 qkm mit 415000 E., wovon 50000 Wenden, Nachkommen der slaw. Lusici) wurde von Preußen zur Provinz Brandenburg geschlagen und bildet hier die Kreise Luckau, Sorau, Guben, Lübben, Kalau, Spremberg und Kottbus; die östl. und nördl. Oberlausitz (3400 qkm mit 253000 E., wovon 32000 Wenden, Nachkommen der slaw. Milzener) bildet die Kreise Görlitz, Rothenburg, Hoyerswerda und Lauban der Provinz Schlesien. Der einst fast völlig autonome Landtag hat jetzt wesentlich nur noch die Verwaltung der diesen Landschaften zustehenden Stiftungen und Gelder. Die sächs. Oberlausitz (2300 qkm mit 300 000 E., wovon 50000 Wenden) bildete auch nach 1815 einen besondern, von den sächs. Erblanden geschiedenen Kreis, später wenigstens den Hauptbestandteil der Kreishauptmannschaft Bautzen (s d.), und hat das Recht behalten, den auf den allgemeinen Landtagen des Königreichs Sachsen vereinbarten Gesetzen auf den jährlich dreimal zu Bautzen abgehaltenen Partikularlandtagen noch ihre spezielle Genehmigung erteilen zu dürfen. Vgl. Käuffer, «Abriß der Oberlausitz. Geschichter (3 Bde., Görl. 1803); Th. Scheltz, «Gesamtgeschichte der Ober⸗ und Niederlausitzz (Bd. 1, bis 1373, Halle 1847; Bd. 2, bis 1439, Görl. 1882); Knothe, «Urkundliche Grundlagen zu einer Rechtsgeschichte der Oberlausitz bis Mitte des 16. Jahrh.» (Görl. 1877) und (Geschichte des Oberlausitzer Adels und seiner Güter vom 13. bis gegen Ende des 16. Jahrh.» (Lpz. 1879)1 Köhler, «Geschichte der Oberlausitz für Schule und Hauso (Görl. 1864); Bachmann, „Die Wiedervereinigung der L. mit Böhmen (Wien 1882).