Legisten, im Mittelalter Bezeichnung für diejenigen Rechtsgelehrten, welche Anhänger des röm. Rechts waren, im Gegensatz zu den Dekretisten, welche das. kanon. Recht als die begründende Quelle aller Staatsverhältnisse betrachteten, stets für die Oberhoheit des Papstes eintraten und sich auf die Decreta Paparum beriefen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 900Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei