Steuern in sich. Das deutsche Bundesrecht verneinte indes nicht nur dies Recht zur totalen Steuerverweigerung (Art. 58 der Wiener Schlußakte), sondern beschränkte auch das Recht der relativen Verweigerung oder der Verminderung des Budgets wesentlich durch die Beschlüsse vom 28. Juli 1832 und 30. Okt. 1834. In England ist das Recht der
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 226Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei