Kleinvögel sind ein äußerst delicater und dabei sehr umfassender Begriff — aber auch kaum mehr als eben ein Begriff, seitdem die moderne Vogelschutzgesetzgebung fast das ganze Heer der Kleinvögel mit alleiniger Ausnahme des ewig semperfreien Sperlings unter ihre Fittige genommen hat. Es ist traurig, aber unantastbar wahr: wer zur Zeit in Oesterreich von Kleinvögeln spricht, der hat in erster Linie den Meister Spatz im Auge, denn Wachteln und Lerchen, Krammetsvögel und Ortolane gehören nicht in diese Klasse, sondern bilden selbstständige Rubriken des Universal-Speisekatalogs. Nun ist zwar gegen einen jugendzarten, wohlbeleibten Spatz durchaus nichts einzuwenden, vielmehr die offenbare geistige Umnachtung der Norddeutschen zu beklagen, die diesen Leckerbissen geradezu verabschenen — aber im Stich gelassen von allen seinen Gefährten, von Fink und Meise, Goldhähnchen und Fliegenschnäpper, vermag der Sperling allein nicht jenes verführerische Gericht auf seiner Höhe zu erhalten, das einst dem Dichter sich darstellte als Ein Hain ohne Gleichen Von paradiesischen Leichen, Mit Zwiebeln bekränzet Und vom Erbsbrei umgrenzet. Und nicht blos die gebratenen Kleinvögel, sondern sogar die delicaten Kleinvögel-Suppen scheinen minder bezaubernd, seitdem man die traurige Gewißheit hat, daß immer nur der Spatz und immer wieder der Spatz die Kosten bestreitet. Dies Toujours moineaux! wird am Ende ebenso langweilig wie das Toujours perdrix!, und wenn die Feinschmecker und Gastrosophen bei alledem nicht wider den Vogelschutz murren, so liegt das einzig an dem veredelnden Einfluß, den die Feinschmeckerei auf alle ihre Bekenner ausübt, und der diese zu jedem Opfer im Dienste des Ideals befähigt. Das gastronomische Kleinvögel-Opfer ist aber kein kleines Opfer, denn die Bezeichnung trifft alles eßbare Gevögel von und unter 21 em Länge mit Ausschluß der Drosseln, der Feldlerche, der Wachtel und der Ortolane. Die Stellung der Amsel oder Schwarzdrossel ist einigermaßen zweifelhaft, indem einige Gastrosophen sie wie alle Drosseln als Krammetsvogel, andere sie dagegen mit mehr Recht als Kleinvogel behandeln; die Kalanderlerche aber gehört ebenso entschieden zu den Beccafichi wie die Kalandrelle und die Grasmücke, oder wie Baumpieper und Wiesenpieper zu den Beeligues. Die meisten dieser fetten Vögelchen aber, Meisen und Finken, Pieper und Schmätzer, Rohrsänger und Bachstelzen, Ammern und Rothkehlchen, Grasmücken und Fliegenschnäpper, sind Dank dem Vogelschutze nur noch für die Katze da, der hochherzige und legal gesinnte Mensch enthält sich ihrer, und Wien verspeist (Lerchen, Wachteln, Drosseln und Fettammern nebst 500 Dutzend Sperlingen inelusive) schon seit Jahren nur noch 2500—3000 Dutzend dieser Leckerbissen jährlich, während ihm um 1850 jährlich 10 000 — 12 000 Dutzend nicht zuviel waren. Sie tempora mutantur! Klippfisch s. Kabeljau.