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Sitten & ModeFrauenzimmer-Lexicon 1715

Braut, Heisset dasjenige Weibes-Bild, so sich mit Beystimmung ihrer Eltern oder anderer Freunde, vermöge der Verlöbniß an ihren Bräutigam versprochen. Bey den alten Schottländischen von Adel war ein absonderliches Gesetze wegen der Bräute im Gebrauch, daß eines jeden Unterthanen Braut in dem Gebiethe, dem Lands-Herrn zuvorher zur beliebenden Caresse und Beyschlaff præsentiret werden muste, welches sündliche und wunderliche Gesetze hernachmahls vom König Malcolino, auf Ansuchung seiner Gemahlin, Margarithæ auffgehoben und abgeschaffet worden. Vid. Polydor. Virgil. d. Invent. Rer. Lib. 10.

Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 255Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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