Edictal-Citation, Hiessen diejeniger von denen Consistoriis ergangenen Citationes, Krafft dessen der eine Ehegatte, so den andern verlassen, öffentlich in dreyer unterschiedener Herren Lande, wo etwan der Desertor sich befunden, citiret wird. Dergleichen Citationes werden in unsern Landen zu dreyen mahlen wiederholet, die andere und dritte aber wird nur in loco judicii insgemein an der Kirchthüre angeschlagen.
Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 433–434Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0