Ehe-Ordnung, Ist eine von der hohen Landes-Obrigkeit ausgestellte und publicirte Sanction und Vorschrifft, worinnen denen Eheleuten ihre Pflicht, Ordnung und Schuldigkeit vorgehalten, auch zugleich abgefasset wird, wie weit die Heyrathen wegen der Blutfreundschafft oder Schwägerschafft zugelassen. Dergleichen Ehe-Ordnungen pflegen jährlich von denen Cantzeln abgelesen zu werden.
Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 435–436Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0