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GeschichteFrauenzimmer-Lexicon 1715

Hidda, Eine Gräfin zu Eulenburg, Wittin und Seusselitz, Burggraff Friedrichs Fräulein, so stets unverehliget bliebe: war denen Wittben so feind, daß sie selbigen eine Straffe dictirte; denn es musten alle diejenigen Wittben in Eulenburg, oder auch ausser demselben in ihrem Gebiete, so sich wieder verehligen wolten, zuvor auf das Schloß oder Amt einen Beutel ohne Nahd und darinnen zwey Schreckenberger bey Strafe eines neuen Schockes einliefern. Vid. Simon. Eulenb. Chronick. p. 286.

Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 816–817Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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