Hochzeit-Hauß, Ist derjenige Ort, worinnen die Hochzeit-Gäste von Braut und Bräutigam tractiret und bewirthet werden: wird insgemein vor denen Thüren wegen Auflauff des Pöbels mit Wache besetzet. Ist entweder ein privat oder öffentlich darzu bestimmtes Hauß, z. E. in Leipzig allhier das hiesige Cramer-Hauß, Ranstädter Schießgraben etc. Zu Rom hiessen vor Alters dergleichen öffentliche Hochzeit- oder Ausrichtungs-Häuser Nymphæa.
Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 852Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0