FeedJungfern-Crantz
AllerleiFrauenzimmer-Lexicon 1715

Jungfern-Crantz, Ist eine aus Lorbeer- oder andern Blättern, auch natürlichen oder nachgemachten Blumen geflochtene Zierrath vor das Haupt, deren sich die Jungfern bey Hochzeiten, Fest- und Ehren-Tagen auch andern angestellten Solennitæten an etlichen Orten zu bedienen pflegen. Es ist eine eigentliche Zierrath und Proprium der Jungfern, wodurch sie sich von denen Weibern distinguiren und selbige als ein Zeichen der annoch unverletzten Jungferschafft tragen. Daher auch offtermahls nach heutiger Redens Art durch den Crantz die Jungferschafft verstanden wird; wenn man z. E. saget, die Jungfer hat ihren Crantz verlohren, das ist, die Jungferschafft ist ihr geraubet worden. Ohngeachtet nun dergleichen Zierrath blos und allein denen unberührten und annoch reinen Jungfern zu tragen vergönnet wird, so hat es doch die Billigkeit und Erläuterung der alten Gesetze ehemahls also geordnet, daß diejenigen Weibesbilder, so mit Gewalt und Uberwältigung um ihre Keuschheit und Jungferschafft wieder ihren Willen und Einstimmung, absonderlich bey feindlichen Belagerungen und Einbruch, schmertzlicher Weise gekommen, dennoch gleich denen andern Jungfern ihrer Unschuld wegen, statt eines Trostes vor ihre angethane Schmach, den Crantz tragen, und sich dieser Zierrath fernerweit bedienen dürffen. Besold. ad. J. P. W. p. 347. Bey denen alten Römern, durfften diejenigen Wittwen, so nicht wieder heyrathen wolten, in Cräntzen gehen.

Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 954–955Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

Auf derselben Druckseite 1

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Allerlei 6