FeedMieth-Geld
Recht & StaatFrauenzimmer-Lexicon 1715

Mieth-Geld, Heisset derjenige Pfennig und Geld-Stücke, welches eine Frau ihrer neugemietheten Magd bey dem abgeredeten Mieth-Vergleich zu Befestigung ihres unter einander auffgerichteten Mieth-Contracts auf die Hand drauff giebt. Wenn die Frau der neugemietheten Magd den Dienst wieder auffsagen läst, ist das drauff gegebene Mieth-Geld verfallen, saget aber die neugemiethete Magd (doch noch zu rechter Zeit) den Dienst wieder auf, muß sie solches Geld wieder zurücke geben.

Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 1267Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

Auf derselben Druckseite 3

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6