Trauung wiederhohlte, Ist eine an etlichen Orten gewöhnliche Solennität, vermöge deren eine Frau, so ihren Ehemann funffzig Jahr als ein halbes Seculum im Ehestande gehabt, an demjenigen Tage, welcher vor denen verflossenen 50. Jahren ihr erster Hochzeit-Tag gewesen, sich wiederum in der Kirche von neuen durch den Priester vor dem Altar nebst ihrem alten Ehegatten einsegnen läst, und ihrer beyder Freundschafft auch andern guten Freunden ein Hochzeit-Mahl auszurichten pfleget.
Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 2040Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0