FeedTrauung zur lincken Hand, oder, Ehe zur Morganatica
Recht & StaatFrauenzimmer-Lexicon 1715

Trauung zur lincken Hand, oder, Ehe zur Morganatica Genannt, heisset, wann ein vornehmer Herr oder eine Standes-Person sich eine Dame mit gehörigen Solennitäten an die lincke Hand, so er ihr vor dem Priester darbietet, antrauen läst; dergleichen Trauungen sind von denen alten Longobarden eingeführet, und weil sie ebenfalls eine rechtmäßige Ehe sind, in der Cammer-Gerichts-Ordnung und Reichs-Abschieden, auch in Sächsischen Rechten approbiret worden. Die Ursache solcher Trauung zur lincken Hand bestehet darinnen, damit durch die Heyrathen zur lincken Hand das Ansehen der alten hohen Stamm-Häuser und Geschlechter erhalten, die Länder durch allzuviel Söhne, wann deren schon etliche mit der ersten Frau erzeuget worden, nicht gemindert, (massen denen aus solcher Morganatischen Ehe erzeugten Kindern etwas gewisses ausgemachet wird, damit sie nicht mit den Kindern erster Ehe succediren dürffen) und die leibliche Vermischung ausser der Ehe vermieden würde; Myler. in Gamalog. Princip. c. 6. n. 15. seq.

Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 2039–2040Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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