Ahnen-Probe, Jst eine gewisse Handlung, nach welcher diejenige Edelleute, so sich der Rechte und Vorzüge des alten Adels erfreuen wollen, nicht allein ihre Ahnen-Tafel und Anzahl derselben vorlegen, sondern auch ihren unbefleckten und unverletzten Adelstand also erweisen müssen, wie es die Deutschen Gewohnheiten, Gesetze und Statuta überhaupt, oder eines ieden Landes oder hohen Stifftes erfodern.
Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 30–31Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0