Armes à feu, Feuer-Röhre, Schieß-Gewehre. Unter solchen werden verstanden Flinten, Musqveten, Musqvetons und Carabiners, gezogene und gemeine Vögel- und Bürsch-Röhre, Stutze und halbe Flinten, Pistolen, Tschincken, Tertzerols oder Puffer, auch wohl die so genannten. Wind-Büchsen; wiewohl die letztern nicht mit Schieß-Pulver, sondern durch die zusammen gepreste Lufft getrieben werden. An allen diesen Arten von Gewehren waren vor diesen die Feuer-Schlösser im Gebrauch, die man vermittelst eines Rades aufgezogen und gespannet, heut zu Tage aber sind an deren stat die Flinten-Schlösser fast durchgehends bey allen Nationen eingeführet, wiewohl die Feuer-Röhre noch zur Lust und zum Scheiben-Schiessen, wie auch auf der Jagd, und in Belagerungen, vornehmlich aber die gezogenen beybehalten werden, weil damit weiter und gewisser zu schiessen ist, absonderlich wenn sie immer sauber gehalten werden, daß sie nicht rosten; welcher gestalt aber das Gewehr vor dem Rost zu verwahren, oder davon zu reinigen sey, solches wird in Oeconomischen Lexico p. 827 angewiesen.