Ausstocken, Heißt in der Försterey durch gäntzliche Abräumung eines Stücke Holtzes und Ausrottung der Stöcke und Wurtzeln den Grund und Boden zu einem Frucht-Felde oder Acker zurichten. Hat ein Eigenthümer die Forst-Gerechtigkeit nicht selbst, kan er wider den Willen desjenigen, dem solche zustehet, dergleichen nicht vornehmen: Wird es ihm aber erlaubet, so muß er gemeiniglich einen Zehenden davon entrichten, welcher die Forst- oder Stock-Garbe genennet wird.
Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 88Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0