FeedMarder-Falle
Recht & StaatRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Marder-Falle, Jst entweder einfach oder gedoppelt. Zur einfachen Marder-Falle nimmt man drey Stücken Pfosten, so drey oder vier Schuh lang, neun bis zehen Zoll breit, und drey Zoll dick seyn sollen. Diese drey Stücken werden also zusammen genagelt, daß eines davon den Boden, die andern beyden aber die Seiten ausmachen; hinten wird es mit einem Stücke Pfoste, so neun oder zehen Zoll ins gevierte, und drey Zoll dick ist, verschlagen. Alsdenn nimmt man ein anders, so in eben der Stärcke, aber nur etwan den dritten Theil so lang, als eines von denen drey ersten seyn muß, solches wird oben darauf genagelt. Die übrige Oeffnung wird gleichfalls mit einem Bret versehen, welches man aber auf- und zumachen kan. Wenn dieses verfertiget, so macht man an dem Bord der zwey Seiten-Breter, mit einem Bohrer ein Loch, und schläget zwey Nägel dadurch, daß sie das obere Pfosten-Stücke fassen, und daselbst stat einer Achsen dienen können, wenn es aufgezogen werden oder zufallen soll. An dieses wird wiederum ein Stücke Pfoste angenagelt, und muß dieses eintzig und allein an den Fall-Deckel befestiget werden, damit, wenn man es niederlässet, das gantze Wesen einer verschlossenen Truhe oder Lade ähnlich sey. Alsdenn nimmt man zwey Stücken Holtz, iedes zwey Schuh lang, einen Zoll breit und einen halben Zoll dick, dadurch werden oben Löcher durchgebohret, daß man den kleinen Finger durchstecken könne, und nagelt sie in der Mitte der Seiten-Breter, eines gerade gegen dem andern über feste; vorher aber wird in die Löcher oben ein viereckigtes Holtz, so einen Zoll starck und an beyden Enden wie eine Achse rundiret ist, daß es fein geläuffig darinne herum gehe, eingestecket, und in der Mitten besagten viereckigten Holtzes ein Loch gemacht, darein man einen schweren Stecken einstecken und dergestalt befestigen könne, daß er auf das bewegliche Ober-Bret, wenn es niedergelassen ist, Bley- oder Senckrecht sich von selbsten darauf stelle und stehen bleibe, damit das gefangene Thier dasselbe nicht über sich heben und entkommen möge; ehe und bevor aber die Pfosten zusammen genagelt werden, so muß in das Seiten-Stücke unten ein zwey Zoll hohes und einen halben Zoll weites Loch eingeschnitten, und gerade gegenüber an dem andern Seiten breit mit einem Bohrer ein klein Loch gebohret werden, damit man eine dünne Schnur dadurch ziehen, und einen Sprenckel oder Stecken, der etwan eines kleinen Fingers dicke ist, daran binden kan. Dieser Sprenckel, so an seiner Spitze auf der andern Seite befestiget, und durch das Loch durchgestecket worden, muß können frey auf- und abgelassen werden, und zwey oder drey Zoll weit vor solches Loch heraus gehen, auch nächst bey dem Ende einen Einschnitt oder Kerbe haben; folgends wird inwendig in der Falle, mitten an diesem Sprenckel das Geäse, als gekochtes Obst, oder eine Henne, ein altes riechendes Ey oder dergleichen, angefesselt. Uibrigens wird ein starcker Bindfaden zu äusserst in der Mitte des beweglichen Ober-Brets mit dem einen Ende, mit dem andern aber an ein kleines anderthalb Zoll langes, und halben Fingers dickes, auch an seinen beyden Spitzen, wie ein Keil zugeschnitztes Höltzlein dergestalt angebunden, daß wenn gemeldtes Ober-Bret oder Deckel einen halben Schuh, aufgehoben, und der Bindfaden über der Achse des Steckens u. über das an einem aufgerichteten Seulgen bewegliche Röllgen herüber gezogen worden, das kleinere Höltzgen mit dem einen Ende in des Sprenckels Kerbe, und mit dem andern an dem Bord oder Rand des Lochs an- und aufstehe. Solchemnach ist die Falle zugerichtet und aufgestellet, wobey zu beobachten, daß der Sprenckel bloß eines Viertels Zolls hoch über dem Boden der Falle erhöhet stehen müsse. Wenn nun der Marder das Geäse siehet oder riechet, gehet er hinein, und sobald er nur ein wenig daran beisset, weichet das Höltzlein aus dem Sprenckel, und verursachet, daß die Falle zuschiesset, und das Thier einsperret. Die doppelte Falle wird fast eben so zugerichtet.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1430–1433Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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