Reichs-Pannier oder Fahne, Vexillum Imperii, Jst das vornehmste Zeichen des Röm. Reichs, und bestehet in dem zweyköpffigten Reichs-Adler, welcher zu Kriegs-Zeiten in den Fahnen und Estandarten geführet wird. Als dem Hause Hannover An. 1693 die neunte Chur-Stelle conferiret wurde, und demselben gleichfalls ein gewisses Ertz-Amt solte beygeleget werden, so reflectirte man sonderlich auf die Reichs-Fahne, daß ihm solche als Ertz-Panner solte übergeben werden. Chur-Sachsen wolte sich zwar opponiren, allein es wurde dargethan, daß dieses demselben nicht præjudicirte, indem Chur-Braunschweig solche hohe Würde als ein Hof-Amt führen, und bey Crönungen und andern Solennitäten dem Kayser die Reichs-Fahne vortragen wolle, dahingegen Chur-Sachsen das Recht, dieselbe, wenn er zu Felde gehet, vorzutragen, ungekränckt verbleiben solle. Es ist aber diese Reichs-Fahne von der Sturm-Fahne wohl zu unterscheiden, als welche das Hertzogliche Haus Würtemberg führet, und nur einen einfachen Adler hat, auch sich allmählig gegen das Ende zuspitzet, da hingegen das allgemeine Reichs-Pannier eine viereckigte Figur haben soll.