Ritter-Hauptmann, Lat. Concilii Ordinis S. R. I. Equestris Præses sive Capitaneus, ist der Director unter einer freyen Reichs-Ritterschafft, der entweder beständig bleibt, oder jährlich erwehlet wird. Wenn die Ritterschaft ein Convent hält, so heist es ein Ritter-Tag, dabey sind die vornehmsten Beysitzer aus dem Adel selbst, und heissen Ritter-Räthe. Die Juristen aber, so der Ritterschaft bey ihren gemeinsamen Affairen und Proceß-Sachen bedienet sind, führen den Nahmen Ritterschaffts-Consulenten.
Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1978Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0