Ritter-Recht, oder Ehren-Tafel, Lat. Judicium equestre, war noch vor hundert und mehr Jahren in der Lausitz und Schlesien ein besonderes Gerichte, welches theils in Ehren- oder Jnjurien-Sachen, theils zu Ausführung der Ahnen und Schilden, und untadelhafften Adels, von dem regierenden Fürsten an seinem Hofe in Beyseyn seiner Geheimden-Räthe, eines Marschalls, nebst 12 Edelleuten aus alten und ansehnlichen Geschlechtern, geheget worden, und ist davon ein gantzer Proceß in Zieglers continuirtem Historischen Schau-Platz und Labyrinth der Zeit, num. 241 curieus zu lesen.
Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1978–1979Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0