Wild-Bann, Jst das Recht, in Jagd-Sachen allerhand Ordnungen, Gebot und Verbot aufzurichten, und die Verbrecher zu strafen, damit der rechte Gebrauch der Jagden, altem Herkommen nach, erhalten, auch sonst die hohe Wild-Fuhr und Jagdbarkeiten des Landes-Herrn behauptet werden. Der Wild-Bann ist von der blossen Jagd-Gerechtigkeit unterschieden und gehöret unter die Regalien und Landes-Herrlichkeiten.
Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 2321Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0