FeedHenke (Adolf Christian Heinr.)
HeilkundeBrockhaus 1882

Henke (Adolf Christian Heinr.), berühmt durch seine Leistungen in dem Gebiete der Staatsarzneikunde, geb. 12. April 1775 zu Braunschweig, erhielt daselbst seine Gymnasialbildung und studierte seit 1795 zu Helmstedt und Göttingen Medizin, war dann Hausarzt bei einem holstein. Edelmann in Schwansee und ließ sich 1802 als praktischer Arzt in Braunschweig nieder. Er wurde 1805 Physikus in Wolfenbüttel, noch in demselben Jahre aber als außerord. Professor nach Erlangen berufen und veröffentlichte das KHandbuch der allgemeinen und speziellen Pathologies (3 Bde., Berl. 18068) und das „Handbuch zur Erkenntnis und Heilung der Kinderkrankheiten „(2 Bde., Frankf. 1809; 4. Aufl. 1837). Im J. 1809 begann er Vorlesungen über Staatsarzneikunde zu halten, und legte durch diese den Grund zu seinem «Lehrbuch der gerichtlichen Medizino (Berl. 1812; 13. Aufl. von Bergmann, 1859), das ihm in Deutschland wie im Auslande großen Ruhm erwarb. Im J. 1816 wurde er ord. Professor für Physiologie, Pathologie und Staatsarzneikunde, übernahm 1818 die Professur der Therapie und Klinik und die Direktion der Klinischen Anstalten, und ward 1821 zum Hofrat ernannt. H. starb 8. Aug. 1843. Von seinen Schriften sind noch hervorzuheben die Abhandlungen aus dem Gebiete der gerichtlichen Medizin (5 Bde.; 2. Aufl., Lpz. 1822—34) und seine Zeitschrift für die Staatsarzneikunder (Erlangen 1821 fg.), die erst von Siebenhaar und Siebert, dann seit 1850 von Behrends fortgesetzt wurde. Anonym gab H. die treffliche „Darstellung der Feldzüge der Verbündeten gegen eb in den J. 1813—155 (4 Bde., 1814—16) heraus. Sein Bruder, Hermann Wilhelm Eduard H., geb. 28. Sept. 1783 zu Braunschweig, war seit 1833 Professor der Rechte zu Halle und starb 14. März 1869 zu Braunschweig. Derselbe hat sich als Kriminalist einen geachteten Namen erworben durch die Schriften: Versuch einer Geschichte des deutschen peinlichen Rechts (2 Bde., Sulzb. 1808 —9), «Lehrbuch der Strafrechtswissenschafto (Zür. 1815), Darstellung des gerichtlichen Verfahrens in Strafsachen» (Zür. 1817) und sein Hauptwerk: „Handbuch des Kriminalrechts und der Kriminalpolitik' (4 Bde., Berl. 1823—-38).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 108Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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