FeedHeroldsamt
Recht & StaatBrockhaus 1882

Heroldsamt, in einigen Staaten eine Behörde, welche die Aufsicht über den bestehenden Adel und die Bearbeitung und Prüfung der auf Standeserhöhungen gerichteten Gesuche hat. In Preußen wurde bereits 1706 ein solches errichtet, ging aber bald wieder ein und wurde erst 1855 wieder ins Leben gerufen. In Bayern besteht das Reichsheroldsamt seit 1808. In England bilden unter dem erblichen Vorsitze des Graf-Marschalls Herzogs von Norfolk drei Wappenkönige und deren Herolde das seit 1360 bestehende Herald's College oder Herald's Office. In Rußland ist das H. ein eigenes Departement des Senats. ö

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 157Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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