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HeilkundeBrockhaus 1882

Hexen und Hexenprozesse. Das Wort Hexe ist althochdeutsch hagazussa, verkürzt hazus, hazis, hazissa, mittelhochdeutsch hecse, hexse, hesse, ein Kompositum, wovon hag eine Rodung, Feld und Flur, das übrige die Schädigende, Hexe also «die den Hag Schädigende bedeutet; nach andern sind ursprünglich unter Hexen (hag und disen oder idisen, hagedissen) Waldfrauen, Waldgöttinnen zu verstehen, die am nächsten den Walküren verwandt sind. Man vermutet in ihnen für das höhere Altertum Priesterinnen, weibliche Arzte, sagenhafte Nachtfrauen, die man ehrte, scheute, endlich geringschätzte, aber noch nicht zu verfolgen und hin ten trachtete. Die «weisen Fraueno, die den Saidh, ein Sod aus allerlei zauberkräftigen Dingen, unter Hersagen von Spruch und Lied bereiteten und damit Haß und Liebe, langsames Hinsiechen, Versetzung von einem Ort an einen andern, Sturm, Conversations-Lexikon. 13. Aufl. IX. Unwetter und Mißwachs, aber auch Heilung von Krankheiten bewirkten, wandelten sich in die spätern Hexen (in einigen Gegenden u⁵⁷ KWickerschen, Töverschen v genannt) um, bei welchen allerdings die schlimmere Seite des Wesens in der Volksmeinung sich ausschließlich entwickelte. Die Grundlagen des Hexentums stammen also aus dem german. Altertum und auf dieses läßt sich auch alles Beiwerk: das Beschwören, Besingen, Besprechen, der Kessel, der Besen so zurückführen. Mit dem Emporkommen des Christentums wuchs wie der Glaube an die Hexen, so auch die Verfolgung derselben, indessen ½½½ allmählich. Die Kirchenväter verwiesen die alten heidnischen Götter als wirklich bestehende Wesen in das Reich der Dämonen, die Legenden erzählten von Kämpfen der Heiligen gegen den und die Teufel, die mönchische Phantasie schildert eingehend die Dienerschaft des Höllenfürsten und seiner Anhänger Macht gegen die Menschen. Immer fester wurzelte der Glaube an Bündnisse mit dem Bösen, aber erst die Inquisitoren des 13. Jahrh. wußten diesen den armen Hexen zu vermählen und erbauten eine förmliche Teufelslehre. Den ersten Hexen, wie es heißt 1230 —40 in Trier, wurde vorgeworfen, Umn in Kröten verwandelt und gewissen Versammlungen beigewohnt zu haben. den Los ist unbekannt. In Toulouse fand unter dem Richter Hugo von Beniol die erste sicher beglaubigte Verbrennung 1275 an einer 60jährigen Frau statt, welche mit dem Teufel Buhlschaft getrieben haben sollte. Aus Frankreich drang dieses Unwesen auch in andere Länder, zunächst nach der Schweiz, wo zu Anfang des 15. Jahrh. die ersten Hexenverbrennungen stattfanden. In Deutschland, wo das Schickal des ersten Ketzerrichters, Konrad von Marburg (s. 9210 bereits im 13. Ja 96 die Inquisition zurückgeschreckt hatte, stieß die Hexenverfolgung noch auf Hindernisse, bis Papst Innocenz VIII. in der Bulle Summis desiderantes vom 3. Dez. 1484 die ganze Lehre von der Häresie des Zauberwesens und dem dawider erforderlichen durchgreifenden Inquisitionsprozesse bestätigte. Kurz darauf, 1489, unterwiesen Krämer und Sprenger mit ihrem «Malleus maleficarumv (Hexenhammer) die Gerichte in dem henkermäßigen Verfahren zur Überführung der Hexen und Zauberer, und seitdem flammten die Scheiterhaufen auch in Deutschland auf. Aus der Geschichte der geistigen Epidemie, welche nunmehr fast drei Jahrhunderte lang herrschte, ist als auffällige Thatsache hervorzuheben, daß ihre plumpen Wahngebilde auf den niedrigsten Bildungsgrad Eusnuhm und daß sie ihre Opfer mit wenigen usnahmen nur in den untersten Klassen suchte. Nach dem Volksglauben strebte der Teufel unablässig, Menschen, besonders alte Frauen, aber auch jüngere Leute, zu berücken. Der Versucher erschien zuerst gewöhnlich als junger Mann aus den höhern Ständen, weiterhin als Fliege, Maus, Bock, aus welcher Maske er sodann in die Jünglingsgestalt scast Ge und beredete die Erwählten, die Knechtschaft Gottes mit seiner unbedingten Botmäßigkeit zu vertauschen. Zur Befestigung des oft schriftlich verbrieften Pakts dienten wunderliche Ceremonien, namentlich eine travestierte Taufe, wobei der Hexe ein Zeichen auf den Leib gedrückt ward, das Uneingeweihte nur an der Unempfindlichkeit der Stelle erkannten. Die so Geworbenen mußten nun durch Zauberei allerlei Schaden stiften, dem Teufel und seinen Dienern in allem zu Willen sein und insbesondere sich auf nächtlichen Zusammenkünften mit der Höllenbevölkerung und deren Anhange (Hexensabbaten) an obscönen Festen beteiligen. Die Hexe wurde dazu entweder von dem Teufel abgeholt oder fuhr auf einer Ofengabel, einem Besenstiel u. dgl. durch den Schornstein dahin, nachdem sie sich mit einer besondern Hexensalbe bestrichen. Als von dem Teufel gezahltes Entgelt werden angegeben: Geschenke, welche sich kurz darauf in Unflat verwandelten, Schläge und unsaubere Rationen bei den nächtlichen Festen. Zur Bestätigung gereichten diesen Annahmen nicht nur zahlreiche Geständnisse, welche die Richter den der Zauberei Angeklagten auf der Folterbank in den Mund legten, sondern auch freiwillige Selbstanklagen geistig gestörter Personen, denen die Gebilde ihres überspannten Vorstellungsvermögens als äußere Erlebnisse galten. Die erwähnte Hexensalbe enthielt Angaben nach Bilsenkraut, wahrscheinlich auch Mandragora und Stechapfel; der Genuß der letztern Pflanze (im sog. Hexentrank) erzeugt eben das Gefühl des Fliegens und ähnlich dem Opium und Haschisch abenteuerliche Einbildungen wie von kleinen schwarzen Tieren. Die einmal erregte Furcht vor Behexungen sah in jedem Erkranken von Menschen und Vieh, in Mißwachs, Hagelschlag und sonstigen Landplagen nur das Werk boshafter Unholdinnen, deren Entdeckung um so leichter fiel, als schon ein unangenehmes Außere, Neigung zur Zurückgezogenheit, den Nachbarn nicht ganz begreifliche Erwerbsverhältnisse, ja selbst die bloße Anklage den nächsten Verdacht, besonders auf ältere Personen, lenkten. Wo das Gericht mit der Marter nicht gleich bei der Hand war, half sich die Volksjustiz mit der Hexenprobe, indem die Verdächtigen gebunden, in das Wasser geworfen und bei dem Versinken für schuldlos, bei nicht völligem Untertauchen als Schützlinge des Teufels erkannt wurden. Auch eine Hexenwage hatte man, weil man glaubte, daß H. darauf schwerer oder je nach Belieben der Richter auch leichter wären, als man sie schätzte. Das Resultat des Wägens Hm natürlich stets zum Scheiterhaufen. Die Verurteilungen lauteten nämlich auf den Tod durch Feuer und ergingen in solcher Überzahl, daß 5 eine etwa fünfjährige Verfolgung im Stifte Bamberg 600, im Bistum Würzburg 900 Opfer forderte, daß im Braunschweigischen die Pfähle, an welche die Hexen auf dem Scheiterhaufen gefesselt wurden, nach der Außerung des Chronisten wie ein Wald anzusehen waren, und daß es in England einen besondern General-Hexenfinder gab. Selbst Kinder wurden nicht geschont, wie denn unter andern in Luzern ihrer vier von 7 bis 12 Jahren verbrannt wurden. Wie für die Ketzer, so hatte man damals auch für die Hexen besondere Türme, in welchen sie verwahrt, untersucht und gerichtet wurden, z. B. zu Lindheim in der Wetterau. Es wurzelte der Wahn des Hexenglaubens so tief in der europ. Menschheit, daß es Jahrhunderte bedurfte, bis eine entschiedene Opposition nur auftreten durfte, und wieder Jahrhunderte bis sie siegte. Wohl traten schon der Italiener Ponzivibius 1515, in Deutschland Agrippa von Nettesheim und in noch größerm Maße 1563 Joseph Weier, Leibarzt des Herzogs Wilhelm von Kleve, gegen dieses Unwesen auf und nach ihm Cornelius Losäus in Trier, der aber w1593 zum Widerruf seiner ketzerischen Zweifel πμ ward. Aber es folgte noch eine große Anzahl ge lehrter Verteidiger des Hexenglaubens von König Jakob I. bis herab auf die bayr. Klosterbrüder Agnellus und Angelus März, welche noch 1766 den aufgeklärten 2. Sterzinger in dieser Hinsicht zurechtwiesen. Einigen Eindruck hatten aber bereits die Verwahrungen gemacht, die der Jesuit Spee in seiner Cautio criminalis „ 1631 wider die Praxis der Herenprozesse einlegte, und gegen das Ende des 17. Jahrh. griff Balthasar Belker, reform. Prediger in erdam, seiner (Bezauberten Weltꝰ ban Prinzip der Dämonologie, den Glauben an den Teufel selbst, an. Seit endlich Thomasius in seinen „Lehrsätzen von dem Laster der Zauberei» (1707) den offenen Kampf mit dem finstern Vorurteil aufgenommen, sing man in Deutschland allmählich an, Unr — zesse zu schämen, und gegen die ßen, Osterreich (durch Maria Theresia 1766) und andern Staaten, oder wenigstens der Gerichtsbrauch, das Verbrechen der Zauberei. 227½ war Rnoch 1729 zu Würzburg Maria Renata, die Subpriorin des Klosters Unterzell, 100 ihr Geständnis, vom Teufel besessen zu sein, lebendig verbrannt und zu Landshut 1754 ein igjahriges, 17⁵6 ein 14jähriges Mädchen wegen Hexerei enthauptet worden. Der letzte Todesstreich gegen eine Hexe (die Dienstmagd Anna Göldi) fiel 1782 zu Glarus in der Schweiz. Doch spielte noch immer der Hexenglaube seine Rolle in den Annalen der .—„— pflege längere Zeit fort, insofern in gewissen La dern, insbesondere in Mexiko, gelegentlich aber auc) in England 3 und Deutschland ältere Weiber wegen Verdachts, Tiere verzaubert zu haben, von der Landbevölkerung angegriffen oder getötet wurden. Selbst jetzt l. der Hexenglaube nicht völlig verschwunden. (Stutig. 1843; neu bearbeitet von Heppe, 2 1880); Haas, Die Hexenprozesse. Ein kulturhistor. Versuch v (tĩüb. 1865); Roskoff, 4Geschichte des Teufels „ (2 Bde., Lpz. 1869); Baldi, Die Hexenprozesse in Deutschland und 101 hervorragendster Bekämpfero (Würzb. 1874); Wuttke, „Der deutsche Volksaberglaube der Gagenwarba (Berl. 1869); Nippold, Die gegenwärtige Wiederbelebung des Hereubesen, e (Berl. 1875). exenbesen, eine durch Peridermium elatiuum Kes. et Schm. erzeugte „Baumkrankheit, s. unter Baum, Bd. II, S. 5820.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 209Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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