Hirtenbriefe (Literae pastorales) nennt man öffentliche Schreiben der Bischöfe oder in der prot. Kirche der Träger des Kirchenregiments an die untergeordnete Geistlichkeit, worin derselben all-Selehtul auf den Zustand der Kirche bezügliche Belehrungen und Mahnungen, zuweilen auch Ver-Aerindendente erteilt werden. Prot. Generalsuperintendenten pflegen H. bei Antritt ihres Amts, die Bischöfe der Anglikanischen Kirche alle drei Ii zu erlassen. irtendichtung, s. Idylle.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 264Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei