Hilfsschreiben (Requisitorial, Literae requisitoriales, Requisitiones), Schreiben einer obrigkeitlichen (requirierenden) Behörde an eine andere, ihr nicht vorgesetzte oder untergeordnete (requirierte), mit der Aufforderung, ihr die esez; liche Hilfe zur Ausübung ihres Amtes zu leisten durch Vornahme eines gerichtlichen Akts, Auslieferung eines Inkulpaten, Vernehmung von Zeugen u. s. w.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 235Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei