Hohenzollern, ein altes deutsches Fürstenhaus, dem auch das preuß. Königshaus angehört und auf das seit 18. Jan. 1871 durch König Wil-Diut von Preußen die Kaiserkrone des neuen eutschen Reichs übergegangen ist, hat seinen Namen von der alten Bergfeste Zollern oder Hohenzollern (s. d.) in Schwaben. Nach der Tradition ilt als ältester bekannter Ahnherr des Hauses der schwäb. Graf Thassilo (um 800), von dem die Stammburg gegründet sein soll. Die ersten unter ihrem Familiennamen auftretenden Grafen von Zollern sind jedoch Burchard und Wezel von Zolre, welche 1061 in den Parteikämpfen während der Minderjährigkeit Kaiser Heinrichs IV. umkamen. Von ersterm stammte Friedrich J. von Zolre (gest. um 1120), von letzterm aber Graf Adelbert von Zolre. Dieser Adelbert wird um 1095 als Mitstifter des Klosters Alpirsbach genannt und Friedrich I. als Vogt dieses Klosters. Von Adelbert entsprang die Nebenlinie von Haigerloch, die bereits im 12. Jahrh. erlosch. Von Friedrichs I. sechs Söhnen hatten nur zwei bleibende Descendenz, nämlich Friedrich II. Hur nach 1142), Ahn91800 der ersten zollernschen Burggrafen von Nürnerg, und Burchard (zwischen 1120—50 erwähnt), Ahnherr der zollernschen Grafen von Hohenberg, die 1389 in der Haupt⸗ und 1486 in der Nebenlinie wieder erloschen. Graf Friedrich III. von Zolre (gest. 1200), einer der vertrauten Räte Kaiser Friedrichs I. und Heinrichs VI., wird urkundlich zuerst 8. Juli 1192 als Burggraf von Nürnberg erwähnt und als solcher Friedrich I. genannt. Durch seine Gemahlin Sophie, die Erbtochter Konrads, des letzten nürnbergischen Burggrafen aus der österr. Familie von Ragze oder Rätz, kam er in den Besitz der fränk. und österr. Allodialgüter dieser Familie. Seine zwei Söhne Friedrich II. (gest. 1251) und Konrad I. (gest. 1261) werden beide gleichmäßig als Grafen von Zolre und Burggrafen von Hitir bezeichnet. Nach der Sitte der damaligen Zeit lebten die Brüder in gemeinschaftlichem Güterbesitz, bis 1226 eine Teilung Deitvicht in der Konrad II. die Burggrafschaft und ie wichtigen neuerworbenen Besitzungen übernahm, Friedrich aber die angestammte Grafschaft und die zollernschen Familiengüter in Schwaben erhielt. So entstanden die noch jetzt fortdauernde fränk. und schwäb. Linie. Ihenstwar Linie. Konrad I., der Stifter derselben, war einer der einflußreichsten Männer seiner Zeit und vermählt mit Clementia, Gräfin von Habsburg. Von seinen beiden Söhnen erhielt Friedrich III. (gest. 1297) die eigentliche Burggrafschaft, Konrad II. oder der Fromme (gest. 1314), auch Graf von Abenberg genannt, einen Teil der Allodialbesitzungen. Ersterer erhielt als Gemahl der Elisabeth, einer der Allodialerbinnen des letzten Grafen von Meran, Gelegenheit, Besitz und Ansehen durch die Erbschaft eines bedeutenden Teils der Meranschen Güter zu mehren, wozu na-Euraeh Bayreuth gehörte. Von Rudolf von Habsburg, bei dessen Wahl zum rerlen er thätig gewesen, erhielt er 1273 die kaiserl. Belehnung über viele Gerechtsame und Güter, deren Ankauf ihm und den folgenden Burggrafen teils der in der Familie erbliche Geist weiser Sparsamkeit, teils der Ertrag der vormals sehr ergiebigen Bergwerke im Bayreuthischen ermöglichte. Auf Friedrich III. r dessen Söhne aus zweiter Ehe mit Helene, er Tochter Albrechts I. von Sachsen, nämlich Jo⸗ —— I. (gest. 1300) und Friedrich IV. (gest. 1332). detzterer erlebte die Regierungszeit von drei deutschen Königen. Er erwarb mehrere Burgen und Güter und kaufte vom Grafen von Sttingen die Stadt Ansbach. Von seinen vier Söhnen regierten zuerst die zwei ältern, Johann (gest. 1357) und Konrad III. (gest. 1334), gemeinschaftlich, dann nach des letztern Tode an dessen Stelle der vierte Bruder, Albrecht (gest. 1361), während der dritte, Friedrich, seit 1341 Bischof von Regensburg war und als solcher 1364 starb. Johann II. und Albrecht gerieten miteinander in Streit, der 1341 durch einen merkwürdigen Vergleich beendigt wurde, welcher als das älteste zollernsche Hausgesetz zu betrachten ist. An Johanns II. Stelle trat 1357 dessen Sohn Friedrich V. (gest. 1398), welcher wahrscheinlich in Gemeinschaft mit seinem Oheim Albrecht eine Teilung vornahm. Durch klugen Parteiwechsel war es den Burggrafen gelungen, ihre Besitzungen stets zu mehren, und schon um die Mitte des 14. Jahrh. waren sie die mächtigsten Herren des Frankenlandes. Friedrich V., genannt der Eroberer, suchte den Besitzstand abzurunden und erweiterte ihn zugleich bedeutend. Mit seinem Hause wurde er auch 17. März 1363 von Karl IV. in den Reichsfürstenstand erhoben. Kurz vor seinem Tode (1397) dankte er ab und überließ seine Besitzungen seinen beiden Söhnen Johann III‚. (gest. 1420) und Friedrich VI. (gest. 1440). Beide teilten 1403 in der Art, daß Johann III. das Land i des Gebirges und das Fürstentum Bayreuth (s. d.), Friedrich VI. das Land unterhalb des Gebirges oder das Fürstentum Ansbach (s. d.) er-Waut Beide erweiterten noch ihr Gebiet um ein amhaftes. Nach Johanns kinderlosem Tode vereinigte Friedrich VI. wieder alle Besitzungen, und mit ihm erstieg das Haus der H. eine neue Stufe der Größe. Von Kaiser Sigismund erhielt es 1411 den Pfandbesitz und 1415 die Kurwürde von Brandenburg (s. d.). Als Kurfürst nannte er sich nun Friedrich I.; sein elfter Nachfolger, der Kurfürst Friedrich III., war der erste König in Preußen und nannte sich als solcher Friedrich I. Schwäbische Linie. Diese Linie wurde von dem erwähnten 9½½½ Friedrich von Zollern (gest. 1251) gegründet und von dessen Sohne Friedrich dem Erlauchten auf den Höhepunkt ihrer Macht erhoben. Mehrmals durch Teilungen geschwächt, gelangte sie erst seit Anfang des 16. ie wieder u einiger Bedeutung, als Graf Eitel Friedrich II. merrichter bei Kaiser Maximilian I., durch diesen 1504 das Reichskämmereramt an sein Haus brachte. Auch erwarb derselbe vom Kaiser im Tausch für die —— Heirat an seine Familie gekommene schweiz. Landschaft Räzüns die Herrschaft Haigerloch. Sein Sohn Eitel Friedrich III. war Jugendfreund Kaiser Karls V. und starb 1525 in Pavia. Dessen Sohn Karl I. (gest. 1576), den Kaiser Karl V. in Spanien erziehen ließ, erhielt nach dem Erlöschen der Familie Werdenberg 1534 die Grafschaften Sigmaringen und Vöhringen, wurde später Präsident des Reichshofrats und stiftete 1575 eine Erbfolgeordnung, nach welcher seine Söhne emeinschaftlich den Titel und das Wappen der rafschaften H., Sigmaringen und Vöhringen und der Herrschaften Haigerloch und Wöhrstein führen, das Reichserbkämmereramt aber jedesmal bei dem Senior des Hauses bleiben sollte. Seine Söhne Eitel Friedrich IV. und Karl II. teilten sich in das väterliche Erbe so, daß jener H., dieser Sigmarinen und Vöhringen erhielt. Eitel Friedrich IV. gest. 1605) erbaute das Schloß Hechingen und nahm für seine Linie den Namen Hohenzollern-Hechingen an, während Karl II. (gest. 1606) die seinige Hohenzollern-Sigmaringen benannte. Graf ahn Georg von H.⸗Hechingen, Friedrichs IV. Sohn, erhielt Reich Kaiser Ferdinand II. 28. März 1623 die Reichsfürstenwürde, die gleichzeitig auch Johann, dem Senior der sigmaring. Linie, zuteil wurde, worauf Kaiser Leopold I. 1692, mit Ausnahme der sigmaring. Seitenlinie H.⸗Haigerloch, auch den nachgeborenen Söhnen den Fürstentitel niir, Das Stammland H. war nun eine gefürstete Grafschaft und mit allen Regalien, Nutzungen, Herrschaften, Zöllen ein ganz freies Eigentum, weder vom Kaiser noch vom Reiche lehnbar; nur den Blutbann sollten die brander vom Kaiser zu Lehn tragen. Mit Kurrandenburg und den Markgrafen von Bayreuth und Ansbach wurden 1695 und 1707 Erbverträge geschlossen, die gleich der Erbfolgeordnung von 1575 in das Familienstatut vom 24. Jan. 1821 übergingen, welches der König von Preußen, als Haupt des Gesamthauses H., bestätigte. Kraft dessen galt das Recht der Erstgeburt, und beim Erlöschen einer Linie im Mannsstamme sollten deren Lande an die überlebende und nach dem Aussterben beider in männlicher und weiblicher. Linie an das königl. preuß. Haus heimfallen. Infolge der polit. Erschütterungen von 1848, von denen auch die beiden Ländchen heftig berührt wurden, entsagten die beiden Fürsten, Friedrich Wilhelm von H.⸗Hechingen (regierte seit 13. Sept. 1838) und Karl Anton von H.⸗Sigmaringen (succedierte infolge Cession seinem Vater 27. Aug. 1848), der Regierung 7. Dez. 1849, und die Fürstentümer hörten hiermit auf, souveräne Staaten zu sein, indem sie kraft jener Erbverträge an die Krone Preußen übergingen, welche 12. März 1850 das Land in Besitz nahm. Die beiden Fürsten zogen sich mit den Prärogativen der nachgeborenen Prinzen des königl. preuß. Hauses und dem Prädikat «Hoheito ins Privatleben zurück. Am 23. Aug. 1851 nahm König Friedrich Wilhelm IV. zu Hechingen die Erbhuldigung an. Im Jan. 1852 wurden die Organisationsdekrete vollzogen, wonach die hohenzoll. Lande einen preuß. Regierungsbezirk bildeten und die Justizorganisation auf preuß. Fuß eingerichtet ward. Die Fürstentümer traten hiermit ganz in die Stellung einer preuß. Provinz ein und erhielten auch als solche ihre Vertretung in den preuß. Kammern. Die Linie H.⸗Hechingen starb 3. Sept. 1869 mit Friedrich Wilhelm im Mannsstamm aus, da dessen Kinder aus der Ehe mit Amalie, geborene Freiin Schenk von Geyern, den Titel Grafen von Rothenburg führen. Haupt der Linie H.⸗ Sigmaringen ist Karl Anton, Fürst von Hohenzollern (s. d.). Als Früchte der vom König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen angeordneten Erforschung der Urgeschichte seines Hauses durch den königl. Oberceremonienmeister von Stillfried, später unter Mitwirkung Märckers, sind zu nennen: Monu⸗- menta Zollerana (Bd. 1—7, mit Gesamtregister, Berl. 1852—66); «Altertümer und Kunstdenkmale des Erlauchten Hauses H. (2 Bde., Berl. 1831— 67); „Hohenzoll. Forschungeno (Tl. 1, Berl. 1847); vgl. ferner: Riedel, Die Ahnherren des preuß. Königshauseso (Berl. 1854); Cohn, Stammtafeln zur Geschichte der deutschen Staateno (Braunschw. 1871); Graf Stillfried-Alcantara und B. Kugler, „Die H. und das deutsche Vaterlande (Münch. 1882).