Hohlmaße nennt man 1) Gefäße von gesetzlich vorgeschriebenem Inhalt und gesetzlich bestimmter Form (Cylinder, Prisma, abgestumpfte Kegel), welche zum Messen von Flüssigkeiten und schüttbaren festen Körpern dienen; 2) diejenigen Größen der Körpermaße (Einheiten, Teilgrößen und Mehrheitsgrößen), für die es besondere Meßwerkzeuge (also Gemäße der unter 1 ½ Art) gibt und die daher konkrete H. heißen (3. B. das Liter, Deciliter und Hektoliter), im Gegensatz zu den abstrakten (z. B. dem Kubikmeter, Kubikdecimeter u. s. w.). In den meisten Ländern waren die H. je nach dem zu messenden Gegenstande von verschiedener Größe und meist auch verschiedenem Namen. Diese Verschiedenartigkeitwurde dadurch vermindert, daß man sich gewöhnte, gewisse Waren, wenigstens im Großverkehr, nicht mehr nach dem H., sondern nach dem Gewicht zu verkaufen; Mrn beseitigt wurde dieselbe durch Einführung des Metrischen Systems (s. d.).