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Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Horizontal, wage-oder wasserrecht, heißt das, was dem Horizont des Ortes parallel, also gegen eine lotrechte Gerade, d. i. gegen eine durch ein Gewicht gespannte Schnur (Vertikal) senkrecht ist. Zur Bestimmung einer horizontalen Ebene dient oft die Wasseroberfläche, weil das Wasser und alle flüssigen Körper im Gleichgewicht eine Lage annehmen, bei welcher ihre Oberfläche horizontal ist, wobei jedoch von der kapillaren, d. i. am Rande der Gefäße stattfindenden höhern oder tiefern Stellung der Flüssigkeit abzusehen ist; für genaue Bestinmmungen der Horizontallage gebraucht man die Wasserwagen (s. d.). Oft dient die Vertikallinie zur Bestimmung der Horizontalebene, da erstere Ind letzterer senkrecht steht, z. B. bei Blei-, Schrot- und Setzwagen. ö

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 396Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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