Hoym (Karl Georg Heinr., Graf von), preuß. Staatsmann, geb. 20. Aug. 1739 zu Poploz in Hinterpommern, besuchte das königsberger Gymnasium und die Universität zu Frankfurt a. O., nahm 1761 Militärdienste, trat aber sehr bald in das Finanzfach ein. Er stieg schnell empor wurde 1762 Kriegs⸗ und Domänenrat und 1767 Geheimrat und zweiter Kammerdirektor, 1769 Regierungsräsident in Kleve und 1770 dirigierender Minister in Schlesien. Friedrich Wilhelm II. erhob ihn 1786 in den Grafenstand, ließ sich durch ihn 1796 bei der Huldigung in Südpreußen repräsentieren und übertrug ihm die Verwaltung auch dieser neuen Erwerbung. Held (s. d.) schilderte im eSchwarzen Buchꝰ die 1 Ti Finanzwirtschaft H.3. Nach dem Frieden zu Tilsit wurde er in Ruhestand versetzt und starb 26. Okt. 1807 auf seinem Gute zu Dyhrnfurt bei Breslau. Mit ihm erlosch diese gräfl. Linie H., die jetzt in Preußen bestehende gräfl. Familie H. stammt aus Mecklenburg und ist 28. April 1809 in den Grafenstand erhoben worden. [kraft.