Hofmann (Leov. Friedr., Freiherr von), österr. Staatsmann, geb. zu Wien 4. Mai 1822, studierte daselbst die Rechtswissenschaften, trat 1842 in den Justizdienst bei den niederösterr. Landrechten ein und wurde 1845 Konzeptsbeamter in der k. k. 5. al Hof⸗ und Staatskanzlei. Im J. 1847 ging als Gesandtschaftsattaché nach der Schweiz, wurde 1848 an das damals nach Olmütz verlegte Hoflager berufen und war bei den Dresdener Konserenzen 1850 Mitglied der kaiserl. Kommission. Hierauf wurde H. dem Deutschen Bureau des Mibüäitierten des Außern bleibend attachiert und habilitierte sich gleichzeitig an der wiener Universität als Privatdocent für deutsches Staats⸗ und Bundesrecht. Als Legationsrat beteiligte er sich 1859 an den züricher Friedensunterhandlungen; 1865 wurde er Hof⸗ und Ministerialrat und war während der österr.⸗preuß. Verwaltung von Schleswig-Holstein Civiladlatus des österr. Statthalters. H. wurde 1867 Sektionschef im Ministerium des Innern und wurde mit den wichtigsten politischen und organisatorischen Arbeiten betraut; 1868 wurde er Wirkl. Geheimrat, 1872 in den Freiherrenstand eroben und 1875—80 war er Reichsfinanzminister. ierauf übernahm er die Leitung der beiden wiener Hofbühnen als Generalintendant.