FeedHyperocha
Recht & StaatBrockhaus 1882

Hyperocha (grch., soviel als Überschuß) nennt man beim Verkauf einer verpfändeten Sache den etwaigen Mehrbetrag des Erlöses gegenüber der Forderung des Pfandschuldners. Die H. ist dem Pfandschuldner zurückzugewähren.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 507Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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