Hyperocha (grch., soviel als Überschuß) nennt man beim Verkauf einer verpfändeten Sache den etwaigen Mehrbetrag des Erlöses gegenüber der Forderung des Pfandschuldners. Die H. ist dem Pfandschuldner zurückzugewähren.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 507Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei