Index oder Index librorum prohibitorum heißt das Verzeichnis derjenigen Bücher, welche die kath. Kirche wegen der angeblich darin befindlichen ketzerischen oder sonst verwerflichen Meinungen namentlich den Laien verbietet. Den Namen der Indices librorum expurgatorum oder Indices librorum expurgandorum führen die Verzeichnisse der Schriften, welche nur gebraucht werden dürfen, wenn sie von Stellen gereinigt sind, die der Kirchenlehre zuwiderlaufen. Schon in der frühern Zeit gab es kirchliche Bücherverbote. Als das erste kann das Dekret des Papstes Gelasius' I. cde Übris recipiendis et non recipiendiso (496) betrachtet werden. Als sich nach der Erfindung der Buchdruckerkunst die Zahl der Bücher mehrte, war man um so eifriger bedacht, die Verbreitung kirchenfeindlicher Schriften zu hindern (s. Censur), und nach der Reformation suchte man alle der neuen Lehre günstige Schriften gänzlich zu unterdrücken. Bereits 1546 ließ die Universität Löwen ein Verzeichnis verbotener Bücher drucken, 1557 und 1559 ließ Papst Paul IV. durch die Mucherbek in Rom ein Verzeichnis der verbotenen Bücher bekannt machen, welches der erste eigentliche römische J. ist. Gleichzeitig (1558) untersagte er selbst den Theologen und Gelehrten das ihnen früher gestattete Lesen ketzerischer Bücher. Während bisher nur ketzerische Bücher verurteilter Schriftsteller verboten waren, zerfiel der J. nun in drei Klassen. In der ersten Klasse standen die Gelehrten, selbst der kath. Kirche, deren sämtliche Werke dem Verbot unterlagen; in der zweiten die verbotenen Werke derjenigen Schriftsteller, deren übrige Bücher nicht untersagt waren; in der dritten die anonymen Werke. Auf das Lesen der verbotenen Bücher wurde die Strafe der sog. EXcommunicatio latae sententiae gesetzt. Der von der Kirchenversammlung zu Trient in der 18. Sitzung (1562) zur Regelung des Verfahrens gegen ketzerische Bücher eingesetzte Ausschuß wurde mit seinen Arbeiten nicht fertig, daher die Kirchenversammlung in ihrer letzten Sitzung diese Angelegenheit dem Papste zur Erledigung überließ. Pius IV. veröffentlichte nun 1564 ein neues Verzeichnis der zu verbietenden Bücher, und so entstand der sog. Index Tridentinusv, welchem zehn Regeln zur Beurteilung ketzerischer Bücher vorgesetzt waren; er wurde unter dem Titel ndex librorum prohibitorumo von 1564 bis 1581 öfter gedruckt. Später von Sixtus V. und Clemens VIII. vermehrt, welche zugleich die Beurteilungsregeln genauer bestimmten, erschien er 1593 in einer neuen, seit 1596 wiederholt gedruckten Ausgabe. Zugleich stiftete Sixtus V. eine eigene Kongregation des J., die das Verzeichnis der verbotenen Bücher fortsetzen, gelehrten und frommen Männern aber das Lesen derselben zu löblichen Zwecken verstatten sollte. übrigens behielt auch die röm. Inquisition das Recht, Bücher zu verbieten. So mehrte sich nach und nach die Menge der Verbote ungeheuer. Merkwürdig war das Verzeichnis, welches Joh. Maria Brasichelli (eigentlich Wenzell von Brisigella) zu Rom 1607 mit Hilfe des gelehrten Dominikaners Thom. Malvenda herausgab, das aber, nachdem der erste Teil erschienen war, wegen einiger darin vorkommenden Stellen vom Papste 1612 unterdrückt, jedoch nachmals nach einem geretteten Exemplar wieder abgedruckt würde. Eine sehr vollständige Ausgabe ließ der span. Großinquisitor Antonio a Sotomayor unter dem Titel Novissimus index librorum prohibitorum et expurgandorumo (Madr. 1648) erscheinen. Der neueste römische J. ist von 1819, welcher seitdem wiederholt in neuen vermehrten Ausgaben erschien und noch alljährlich vermehrt wird. Vgl. Peignot, Dictionnaire critique, littéraire et bibliographique des principaux livres condamnés au feu, supprimés ou censuréso (2 Bde., Par. 1806); Petzoldt, «Bibliotheca bibliographica (Lpz. 1865).