Inkompatibilität, s. Kompatibilität. der Gerichtssprache der Mangel an denjenigen Bedingungen, von welchen das Recht abhängt, eine gewisse Handlung, zumal der öffentlichen Autorität, vorzunehmen, Recht zu sprechen, Befehle zu erlassen u. s. w. (S. Kompetenz.) nkomprehensibel (lat.), unbegreiflich. nkonform (frz.), ungleichförmig.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 605Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei